Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Daniela Gruber, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Daniela Gruber Weddings & Events“. Sie sind in allgemeine Bestimmungen sowie ergänzende Regelungen für private Hochzeitskund:innen und gewerbliche Auftraggeber gegliedert.
Hinweis: Die Vermietung von Mobiliar und Dekorationsartikeln durch Neptune & Mars unterliegt gesonderten Mietbedingungen und ist nicht Gegenstand dieser AGB.
1.1 Anbieterin ist Daniela Gruber, Daniela Gruber Weddings & Events, Industriestraße 4a, 92442 Wackersdorf, E-Mail: hello@danielagruber.de, Telefon: +49 (0) 177 7704560.
1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge über Konzeption, Beratung, Planung, Organisation, Creative Direction, Produktionssteuerung, Koordination und Begleitung von Hochzeiten und Veranstaltungen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie im Angebot, Projektvertrag oder in Textform bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung des Projektvertrags oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Die im Angebot benannte Laufzeit, der Veranstaltungstermin sowie reservierte Produktions- und Begleitzeiten werden erst mit Vertragsschluss verbindlich.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und seinen Anlagen. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
3.1 Daniela Gruber Weddings & Events erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt einer professionellen Eventplanerin. Ein bestimmter wirtschaftlicher, gestalterischer oder persönlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Konzepte, Moodboards, Zeitpläne, Budgetübersichten und Produktionsunterlagen bilden den jeweiligen Planungsstand ab. Sie können aufgrund von Verfügbarkeiten, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsanforderungen, Wetter, Lieferketten oder Entscheidungen beteiligter Dienstleister angepasst werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.3 Leistungen, Termine, Korrekturschleifen und Anwesenheitszeiten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden nach vorheriger Abstimmung gemäß Angebot oder dem vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz berechnet.
4.1 Innerhalb des vereinbarten Briefings besteht ein angemessener kreativer und organisatorischer Gestaltungsspielraum. Geschmacksabweichungen allein stellen keinen Mangel dar, sofern Briefing und Freigaben eingehalten wurden.
4.2 Freigaben zu Konzept, Gestaltung, Budget, Druckdaten, Zeitplan und Dienstleisterauswahl sind innerhalb der gesetzten Fristen zu erteilen. Eine Freigabe in Textform ist verbindlich.
4.3 Änderungen nach erfolgter Freigabe können Mehrkosten, Terminverschiebungen oder den Austausch von Dienstleistern und Materialien auslösen. Die daraus entstehenden zusätzlichen Aufwendungen trägt der Auftraggeber, sofern Daniela Gruber Weddings & Events die Änderung nicht zu vertreten hat.
5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit.
5.2 Der Auftraggeber informiert unverzüglich über Änderungen von Gästezahl, Veranstaltungsort, Budget, Zeitplan, Sicherheitsvorgaben oder sonstigen projektwesentlichen Umständen.
5.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können zu einer Anpassung der Termine und zu einer gesonderten Vergütung führen.
6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Verträge mit Locations, Caterern, Floristen, Technik-, Personal-, Transport- und sonstigen Dienstleistern unmittelbar zwischen diesen und dem Auftraggeber geschlossen. Daniela Gruber Weddings & Events unterstützt bei Auswahl, Briefing, Abstimmung und Koordination.
6.2 Für Leistungen, Preise, Verfügbarkeit und Pflichtverletzungen selbstständiger Dritter wird nicht eingestanden. Eigene Auswahl- und Koordinationspflichten bleiben unberührt.
6.3 Werden Fremdleistungen im eigenen Namen beauftragt oder weiterberechnet, ergibt sich dies ausdrücklich aus dem Angebot. Preisänderungen Dritter werden nur im rechtlich zulässigen Umfang und nach vorheriger Information weitergegeben.
6.4 Daniela Gruber Weddings & Events darf geeignete Mitarbeitende, freie Assistenzen und fachkundige Erfüllungsgehilfen einsetzen, soweit die persönliche Leistungserbringung nicht ausdrücklich vereinbart ist.
7.1 Höhe und Berechnung der Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preisangaben gegenüber Verbraucher:innen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern kann die Vergütung netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
7.2 Soweit eine prozentuale Vergütung auf Grundlage des Veranstaltungsbudgets vereinbart wird, werden Berechnungsgrundlage, einbezogene Kostenpositionen, Mindesthonorar und Abrechnungszeitpunkte im Angebot oder Projektvertrag festgelegt.
7.3 Abschlagszahlungen, Zahlungsplan und Fälligkeiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
7.4 Zusatzleistungen und nachträglicher Mehraufwand werden nach der vereinbarten Preisgrundlage abgerechnet. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
8.1 Fahrtkosten, Park-, Maut-, Versand-, Kurier-, Zoll-, Reise- und Übernachtungskosten sowie notwendige Spesen sind zusätzlich zu vergüten, soweit sie nicht ausdrücklich im Honorar enthalten sind.
8.2 Besichtigungen, zusätzliche Vor-Ort-Termine, Welcome-Abende und weitere Veranstaltungstage sind nur enthalten, wenn sie im Angebot aufgeführt sind.
8.3 Bei längeren Einsätzen stellt der Auftraggeber angemessene Pausen, Verpflegung, sichere Arbeitsbedingungen und – soweit erforderlich – eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit sicher oder übernimmt die vereinbarten Kosten.
9.1 Der Auftraggeber gewährleistet rechtzeitigen Zugang zur Location, vereinbarte Lade- und Parkmöglichkeiten, nutzbare Arbeitsflächen sowie die Einhaltung der geltenden Sicherheits-, Brandschutz- und Hausvorgaben.
9.2 Wartezeiten, Zusatzfahrten oder Mehraufwand aufgrund fehlender Zugänge, nicht vorbereiteter Flächen, abweichender Auf- und Abbauzeiten oder nicht bereitgestellter Helping Hands können zusätzlich berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.
9.3 Die vereinbarte Tages- oder Veranstaltungsbegleitung umfasst keine Tätigkeiten von Service-, Catering-, Security-, Reinigungs- oder Umzugspersonal, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
9.4 Art und Umfang erforderlicher Assistenzen richten sich nach Veranstaltungsgröße, Ablauf und Produktionsanforderungen und werden im Angebot festgelegt oder bei später erkennbar werdendem Bedarf abgestimmt.
9.5 Veranstaltungsversicherung
Dem Auftraggeber wird empfohlen, für die Veranstaltung einen angemessenen Versicherungsschutz zu prüfen und, soweit nach Art und Umfang der Veranstaltung sinnvoll, insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, welche Versicherungen für die konkrete Veranstaltung erforderlich oder zweckmäßig sind.
10.1 Eine Terminverschiebung bedarf der Zustimmung in Textform und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben vergütungspflichtig.
10.2 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei – insbesondere behördliche Verbote, Naturereignisse, erhebliche Verkehrsstörungen, Streik, Epidemien, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt – berechtigen für die Dauer der Behinderung zur Anpassung oder Aussetzung der betroffenen Leistung. Die Parteien stimmen zunächst eine zumutbare Ersatzlösung ab.
10.3 Kann Daniela Gruber aus wichtigem, nicht selbst verschuldetem Grund, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung oder Unfall, nicht persönlich leisten, darf eine fachlich geeignete Ersatzperson eingesetzt oder die Leistung angepasst werden, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Ist keine zumutbare Ersatzleistung möglich, werden noch nicht erbrachte eigene Leistungen nicht berechnet bzw. bereits gezahlte Beträge hierfür erstattet.
11.2 Im Falle einer freien Kündigung bzw. Stornierung durch den Auftraggeber bleibt der Vergütungsanspruch von Daniela Gruber Weddings & Events nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Dabei werden insbesondere die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Leistungen sowie die für das Projekt und den Veranstaltungstermin verbindlich reservierten Kapazitäten berücksichtigt.
11.3 Daniela Gruber Weddings & Events muss sich diejenigen Aufwendungen anrechnen lassen, die infolge der Kündigung tatsächlich erspart werden, sowie dasjenige, was durch eine anderweitige Verwendung der infolge der Kündigung frei gewordenen Arbeitskraft erworben wird oder nach den gesetzlichen Bestimmungen anzurechnen ist.
11.4 Bei der Ermittlung eines nach Kündigung verbleibenden Vergütungsanspruchs ist zu berücksichtigen, dass die Full-Service-Planung auf einen konkreten Veranstaltungstermin ausgerichtet ist und hierfür insbesondere Planungs-, Produktions- und Begleitungskapazitäten verbindlich reserviert werden. Dies betrifft insbesondere die vereinbarte Tages- bzw. Veranstaltungsbegleitung sowie hierfür eingeplante personelle Kapazitäten.
11.5 Bereits im Auftrag des Auftraggebers verbindlich beauftragte Fremdleistungen sowie nicht mehr vermeidbare Kosten sind zusätzlich zu tragen, soweit hierfür nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen eine Zahlungspflicht des Auftraggebers besteht.
11.6 Soweit im individuellen Projektvertrag eine pauschalierte Stornovergütung vereinbart wird, bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Vergütungs- oder Schadensanspruch überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Daniela Gruber Weddings & Events bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.7 Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für eine berechtigte Kündigung aus wichtigem Grund, den Daniela Gruber Weddings & Events zu vertreten hat..
12.1 Konzepte, Moodboards, Ablauf- und Raumplanungen, Texte, Präsentationen, Gestaltungsentwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen bis zur vollständigen Vergütung ausschließlich zur Prüfung im beauftragten Projekt genutzt werden.
12.2 Nutzungsrechte werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang übertragen. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Umsetzung durch Dritte außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
12.3 Rechte Dritter an Bildmaterial, Schriften, Musik, Designs oder sonstigen Inhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
12.4 Die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung zu Referenz- und Marketingzwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen rechtlichen Berechtigung.
13.1 Daniela Gruber Weddings & Events haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Ergänzende Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter danielagruber.de.
15.1 Dieser Teil gilt ergänzend, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Bei Widersprüchen gehen diese verbraucherschützenden Bestimmungen vor.
15.2 Individuelle Hochzeitsplanung, Teilplanung, Creative Direction und Wedding-Day-Management werden entsprechend dem vereinbarten Leistungspaket erbracht.
15.3 Leistungen von Neptune & Mars Rental werden gesondert beauftragt und unterliegen den hierfür geltenden Miet- bzw. Geschäftsbedingungen.
16.1 Budgetübersichten dienen als Planungsinstrument und stellen keine Garantie für Marktpreise oder endgültige Kosten externer Dienstleister dar.
16.2 Preisänderungen und erhebliche Budgetabweichungen werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs transparent kommuniziert.
16.3 Das Brautpaar trifft die abschließenden Entscheidungen hinsichtlich Dienstleister, Budget und Gestaltung. Daniela Gruber Weddings & Events gibt rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber Dritten nur im vereinbarten Vollmachtsrahmen ab.
17.1 Für eine Full-Service-Hochzeitsplanung beträgt das Planungshonorar, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, 12 % des für die Honorarberechnung maßgeblichen Hochzeitsbudgets, mindestens jedoch 6.000,00 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
17.2 Zum für die Honorarberechnung maßgeblichen Hochzeitsbudget zählen die im individuellen Angebot bzw. Projektvertrag definierten Kostenpositionen der Hochzeit, die im Rahmen der Full-Service-Planung geplant, recherchiert, ausgewählt, abgestimmt oder koordiniert werden.Hierzu können insbesondere Kosten für Location, Catering und Getränke, Floristik, Dekoration und Ausstattung, Papeterie, Fotografie und Videografie, Musik und Entertainment, Veranstaltungstechnik, Hochzeitstorte und weitere für die Hochzeit beauftragte Dienstleister gehören.
17.3 Nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage sind das Planungshonorar von Daniela Gruber Weddings & Events selbst sowie Positionen, die im Angebot bzw. Projektvertrag ausdrücklich von der Berechnungsgrundlage ausgenommen werden.
17.4 Maßgeblich für die Schlussabrechnung ist das zuletzt abgestimmte bzw. tatsächlich realisierte anrechenbare Hochzeitsbudget.
17.5 Erhöht sich das anrechenbare Hochzeitsbudget während der Planung, wird das Planungshonorar entsprechend der vereinbarten prozentualen Vergütung angepasst.
17.6 Das Mindesthonorar von 6.000,00 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer bleibt bestehen, wenn das tatsächlich realisierte anrechenbare Hochzeitsbudget weniger als 50.000,00 € beträgt.
17.7 Zusätzliche Veranstaltungstage, Welcome Events, Get-togethers, zusätzliche Besichtigungen oder Vor-Ort-Termine, Reise- und Übernachtungskosten, zusätzlich erforderliche Assistenzen sowie sonstige nicht im Full-Service-Paket enthaltene Leistungen werden entsprechend dem individuellen Angebot gesondert berechnet.
18.1 Wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Auftraggeber vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
18.2 Soll Daniela Gruber Weddings & Events auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, wird hierzu eine gesonderte Erklärung eingeholt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
18.3 Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, nachdem auf ausdrückliches Verlangen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wurde, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.
18.4 Das Bestehen, die Dauer und das Erlöschen eines Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
19.2 Bereits erbrachte Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, Recherche-, Abstimmungs- und Koordinationsleistungen werden im Fall einer Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
19.3 Soweit für noch nicht erbrachte Leistungen ein Vergütungsanspruch besteht, sind insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbsmöglichkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
19.4 Eine bloße Absage oder Verschiebung der Hochzeit lässt gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
Versicherungsschutz bei Hochzeiten
Dem Brautpaar wird empfohlen, insbesondere bei größeren Veranstaltungen, Veranstaltungen auf privaten oder außergewöhnlichen Flächen sowie bei umfangreichen Auf- und Abbauten zu prüfen, ob der bestehende private Versicherungsschutz ausreichend ist oder der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung sinnvoll ist.
20.1 Dieser Teil gilt ergänzend gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
20.2 Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Projektleitung. Erklärungen und Freigaben dieser Person gelten für das Projekt als verbindlich, solange keine Änderung in Textform mitgeteilt wird.
20.3 Projektpläne, Timings und Meilensteine setzen fristgerechte Mitwirkung voraus. Verzögert sich das Projekt aus der Sphäre des Auftraggebers, verschieben sich betroffene Fristen angemessen.
21.1 Vergütungsmodell, Honorar, ein etwaiger Prozentsatz, ein Mindesthonorar und die jeweilige Berechnungsgrundlage ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Projektvertrag.
21.2 Wird eine budgetbasierte prozentuale Vergütung vereinbart, umfasst die Berechnungsgrundlage die im Projektvertrag definierten und durch Daniela Gruber Weddings & Events geplanten, koordinierten, verhandelten oder administrierten Budgetpositionen.
21.3 Ein vereinbartes Mindesthonorar bleibt auch dann geschuldet, wenn das realisierte Veranstaltungsbudget niedriger ausfällt, soweit dies im individuellen Vertrag entsprechend vereinbart wurde.
21.4 Budgeterhöhungen können zu einer entsprechenden Anpassung des Honorars führen, wenn eine budgetabhängige Vergütung vereinbart wurde.
22.1 Änderungen an freigegebenem Scope, Konzept, Gästezahl, Location, Veranstaltungsdauer oder Produktionsumfang können als Change Request behandelt werden.
22.2 Auswirkungen auf Honorar, Fremdkosten und Zeitplan werden vor Umsetzung mitgeteilt, soweit eine vorherige Abstimmung möglich und zumutbar ist.
22.3 Dringende Maßnahmen am Veranstaltungstag dürfen im erforderlichen Umfang ohne vorherige Einzelabstimmung getroffen werden, wenn sie objektiv zur Gefahrenabwehr, zur Sicherung des Veranstaltungsablaufs oder zur Vermeidung eines erheblich größeren Schadens erforderlich sind. Kostenpflichtige Maßnahmen sind dabei auf das notwendige Maß zu beschränken..
23.1 Die Parteien behandeln ausdrücklich als vertraulich bezeichnete kaufmännische, organisatorische und sonstige nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
23.2 Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
23.3 Die Verwendung von Unternehmensnamen, Logos, Marken und Projektbildern als Referenz erfolgt nur im vereinbarten bzw. rechtlich zulässigen Umfang. Gesonderte Vertraulichkeits- oder Fotovereinbarungen haben Vorrang.
24.1 Die Haftungsregelungen aus Teil A gelten auch gegenüber Unternehmern.
24.2 Eine darüber hinausgehende summenmäßige Haftungsbegrenzung gilt nur, wenn sie wirksam im individuellen Projektvertrag vereinbart wurde.
Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
26.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
26.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Daniela Gruber als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.